Willkommen in der
Kanzlei Dr. jur. Manfred Kappuhne

Ich bin ein überregional bekannter, wirtschaftsberatender Anwalt und Notar a. D. mit regionaler und überregionaler Mandantschaft und überwiegend für die mittelständische Wirtschaft als Anwalt tätig.
 
Ich berate und betreue meine Mandanten auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts, insbesondere des Gesellschaftsrechts, des Vertrags- und Handelsrechts, des Erbrechtes, des Steuerrechts, des Bank- und Kreditrechtes, des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechtes sowie des gewerblichen Rechtsschutzes, des Markenrechts und des Kartellrechtes.
 
Als Rechtsanwalt und Notar a. D. kann ich Ihnen mein spezielles know-how, meine Erfahrungen und qualifizierte Dienstleistungen/Beratungsleistungen  - ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Spezialisten - auf  einem hohen Leistungsniveau anbieten. 
 
Die Erreichung Ihrer persönlichen und  wirtschaftlichen Ziele ist meine Aufgabe und mein Anliegen und mein Anspruch an mich!
 

Aktuelles

25.01.2024, Aktuelles zu Beginn des neuen Jahres 2024
In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich einiges im Gesetzgebungsverfahren getan. Die wichtigen, aktuellen Themen habe ich für Sie zusammengestelt. Wenn Sie dazu Fragen haben, rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Neuregelung der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GbR).
17.03.2022, Coronabedingte Betriebsschließungen
Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass coronabedingte Betriebsschließungen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes nicht zu einem Entschädigungsanspruch führen.
18.03.2022, Reiseveranstalter/Beweislast für Entschädigungshöhe
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren veröffentlichten Entscheidungen festgestellt, dass ein Reiseveranstalter für die konkrete Höhe bestehender Entschädigungsansprüche die Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer zivilprozessualen Auseinandersetzung hat!
02.03.2022, Architektenhonorar: Alt- und Neuverträge
Hierzu hat der Europäische Gerichtshof entschieden und festgestellt, dass nationale Gerichte die europarechtswidrigen Mindestsätze der HOAI 2013 zwischen Privatpersonen grundsätzlich weiter anwenden dürfen.
02.02.2022, Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
Ende Juni 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet mit der Maßgabe, dass die Änderungen zum 01. Januar 2024 in Kraft treten werden.

Von diesem Änderungsgesetz sind insbesondere betroffen: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG). Betroffen sind damit insbesondere mittelständisch geprägte Unternehmen!

Das MoPeG stellt die größte Reform des Personengesellschaftsrechts seit Jahrzehnten dar, die zum Teil seit Beginn des 20. Jahrhunderts geltenden, gesellschaftsrechtlichen Regelungen werden nunmehr modernisiert und unter Berücksichtigung der Praxis und der Rechtsprechung angepasst. Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, Personengesellschaftsrecht grundlegend zu modernisieren und eine Angleichung der kodifizierten Regelungen an Rechtsprechung und Fortentwicklung durch die Praxis zu erreichen.

Nachfolgend möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über die zahlreichen, bevorstehenden Änderungen und zum Handlungsbedarf geben.

Kontakt

Kanzlei Dr. jur. Manfred Kappuhne Rechtsanwalt und Notar a. D.

Bahnhofstraße 10 (direkt gegenüber dem Eingang des Amtsgerichtes)
37154 Northeim
Deutschland

Hinweis zur DSGVO

Ich weise unter Berücksichtigung der neuen DSGVO insbesondere auf die datenschutz-rechtlichen Bestimmungen und datenschutzrechtlichen Hinweise auf dieser Homepage hin. Über das Kontaktformular können Sie mich jederzeit erreichen und mir Ihre Nachrichten (ggf. Widersprüche) zukommen lassen.
 

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