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17.03.2022, Coronabedingte Betriebsschließungen
Ich gehe davon aus, dass dieses BGH-Urteil verfassungsrechtlich überprüft werden wird. Das Urteil ist aus meiner Sicht nicht überzeugend, da im Hinblick auf das überragende Allgemeininteresse an entsprechenden Schutzmaßnahmen ein „enteignungsgleicher Eingriff“ oder ein sogenannter „Aufopferungsanspruch“ gegeben sein könnte. Wegen der wirtschaftlichen Nachteile, die im Allgemeininteresse eintreten, würde es naheliegen, entsprechende Entschädigungsansprüche zuzubilligen.
Ich werde Rechtsprechung und Gesetzgebung dazu Weiterverfolgen und Sie unterrichtet halten.