Aktuelles

An dieser Stelle finden Sie aktuelle Rechts-News rund um das Thema Recht , Gesetzgebung  und Rechtsprechung sowie aktuelle Informationen zu meiner Kanzlei.

25.01.2024, Aktuelles zu Beginn des neuen Jahres 2024

In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich einiges im Gesetzgebungsverfahren getan. Die wichtigen, aktuellen Themen habe ich für Sie zusammengestelt. Wenn Sie dazu Fragen haben, rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Neuregelung der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GbR):

Mit der gesetzlichen Neuregelung wird die GbR rechtsfähig. Das GbR-Recht wird hiermit grundlegend geändert und mit dem Jahreswechsel unterscheidet das Gesetz nunmehr in §705 BGB zwischen den rechtsfähigen Gesellschaften, die selbst Verbindlichkeiten eingehen können und der Rechte erwerben und nicht rechtsfähigen Personengesellschaften, die den Gesellschaftern zur Ausgestaltung ihrer Rechtsverhältnisse untereinander dient.

Die vorgenannte Unterscheidung richtet sich nach dem Willen der Gesellschafter.

Rechtsfähig ist die GbR, wenn sie nach dem gemeinsamen Wilen der Gesellschafter als eigenständiges Rechtssubjekt am Rechtsverkehr teilnehmen sol. Eine rechtsfähige GbR ist zwingend in das neue Gesellschaftsregister einzutragen und weist durch die Bezeichnung „eGbR" auf ihre Rechtsfähigkeit hin. Dies führt im Ergebnis dazu, dass Gesellschaften, die Grundstücke erwerben und als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden wollen, zwingend in dem neuen Gesellschaftsregister eingetragen werden müssen. Dieses Register ist für jedermann öffentlich zugänglich. Die gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter wird durch die Rechtsfähigkeit grundsätzlich nicht berührt. Sofern sämtliche Gesellschafter in der Haftung beschränkt juristische Personen (GmbHs) sind, so ist die Haftungsbeschränkung nach außen kenntlich zu machen, .z B. durch die Bezeichnung GmbH &Co. eGbR. An der Besteuerung der Gesellschafter ändert sich grundsätzlich nichts.

Änderungen für Selbständige und Unternehmen

Erhöhte Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Hinweisgebersystem in größeren Betrieben

Eine Verschärfung gilt für Betriebe mit mindestens 250 Mitarbeitern. Dort ist ein eigenes Hinweisgebersystem erforderlich. Die interne Meldestelle muss vom Unternehmen selbst vorgehalten werden.

Reduzierung des Plastikmülls

Unternehmen, die Plastikbehältnisse wie Tüten, Folienverpackungen und Becher herstellen oder in den Verkehr bringen, müssen mit Inkrafttreten des Einwegkunststofffondsgesetzes zum 01.01.2024 Zahlungen in den Einweg-Kunststoff- Fonds leisten.

Aus dem Fonds sollen die Kosten für das Reinigen von Straßen und Parks von Plastikabfällen finanziert werden. Betroffene Hersteller und Vertreiber müssen sich auf der vom Umweltbundesamt eingerichteten Plattform DIVED registrieren lassen! Eine Abgabe für das Jahr 2024 ist allerdings erst im Jahr 2025 zu zahlen. Im neuen Arbeitsrecht ab März 2024 gilt die zweite Phase zur Neuregelung der Fachkräfteeinwanderung.

Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass ausländische Fachkräfte künftig in nicht reglementierten Berufen auch dann arbeiten dürfen, wenn ein im Ausland erworbener Abschluss in Deutschland nicht anerkannt ist. Voraussetzung für die Arbeitserlaubnis ist der Abschluss einer zweijährigen, im Heimatland absolvierten Ausbildung sowie der Nachweis einer zweijährigen Berufserfahrung.

Darüber hinaus wird die Liste der Mangelberufe erweitert, bei denen erleichterte Bedingungen für die sogenannte blaue Karte gelten. Die Erweiterung umfasst u. a. Führungskräfte aus den Bereichen Kommunikationstechnologie, Logistik, Produktion, Bau sowie bestimmte Gesundheitsberufe. Die bisherige 18-monatige Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen wird auf März 2024 auf 24 Monate verlängert.

Änderungen beim Mindestlohn und bei Minijobs

Der Mindestlohn ist zum 01.01.2024 auf 12,41 EUR gestiegen. Die Minijobgrenze steigt in zwei Stufen, und zwar vom 01.01.2024 an von 520,00 EUR auf 538,00 EUR und ab 01.01.2025 auf 556,00 EUR.

Höhe Ausgleichsabgabe bei Nichtbesetzung inklusiver Arbeitsplätze

Eine Ausgleichsabgabe für die Nichtbesetzung inklusiver Arbeitsplätze steigt. Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten müssen 5% der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten

Menschen besetzen. Wird dieses Ziel verfehlt, ist abgestuft nach dem Umfang der jeweiligen Fehlbesetzungen eine Ausgleichsabgabe je nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz zu zahlen. Diese steigt in Stufe 1 von 125,00 EUR auf 140,00 EUR in Stufe 2 auf 245,00 EUR, in Stufe 3 auf 360,00 EUR und in Stufe 4 (Schwerbehindertenquote von 0 %) beträgt die Abgabe 720,00 EUR im Monat.

Außerdem können bei der Einstellung von Arbeitskräften, die bisher in Behindertenwerkstätten tätig waren, künftig höhere und zeitlich unbegrenzte staatliche Lohnzuschüsse bis zu 75% gewährt werden.

Höhere Förderung für Weiterbildung

Die Förderung von Weiterbildungsangeboten für Beschäftigte wird ab 01.04.2024 verbessert. Vom Strukturwandel betroffene Arbeitgeber, bei denen der Verlust von Arbeitsplätzen droht, können künftig bei der Arbeitsagentur Qualifizierungsgelder zwecks Freistellung von Beschäftigten zur Weiterbildung beantragen. Voraussetzung hierfür:

Der Qualifizierungsbedarf besteht für mindestens 20 % der Beschäftigten, bei Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern für mindestens 10 %der Beschäftigten.

Ausbildungsgarantie für Jugendliche

Junge Menschen, die sich um eine Ausbildungsstelle bemühen, erhalten künftig eine Ausbildungsgarantie. Ab 01.08.2024 hat jeder das Recht auf einen Lehrplatz. Findet ein Jugendlicher keinen Ausbildungsplatz, so hat er einen Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Die Bundesagentur für Arbeit kann schon ab 01.04.2024 Jugendlichen ein Berufsorientierungspraktikum anbieten.

Auch höhere Mindestausbildungsvergütung

Die Mindestausbildungsvergütung beträgt in 2024 für das 1. Lehrjahr 649,00 EUR, 2. Lehrjahr 766,00 EUR, 3. Lehrjahr 876,00 EUR, 4. Lehrjahr 909,00 EUR.

Inflationsausgleich

Bis Ende des Jahres 2024 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Ende 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie von maximal 3.000,00 EUR noch steuer- und abgabenfrei zahlen.

In Planung befindliche, arbeitsrechtliche Änderungen

Neuregelung der Arbeitszeiterfassung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant entsprechend einem bereits Anfang 2023 vorgelegten Referentenentwurf eine Neuregelung Arbeitszeiterfassung.

Mit einer Änderung im Arbeitszeitgesetz sollen Arbeitgeber zu einer elektronischen Erfassung von Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit am Tag der Arbeitsleistung verpflichtet werden. Arbeitnehmer sollen das Recht erhalten, auf Anforderung über die aufgezeichnete Arbeitszeit informiert zu werden und eine Kopie der Aufzeichnung zu erhalten. Kleinbetriebe werden von der Verpflichtung zur Einrichtung eines Arbeitszeiterfassungssystems befreit. Im Übrigen enthält der Entwurf nach der Unternehmensgröße gestaffelte Übergangsregelungen.

Gesetzliche Regeln für die Entlohnung von Betriebsräten

Mit einem Entwurf zur Änderung des Betriebsverfassungsrechts sollen die Grundsätze zur Entlohnung von Betriebsräten, die ihre Tätigkeit grundsätzlich ehrenamtlich und unentgeltlich ausüben, unter Beachtung des Begünstigungs- und Benachteiligungsverbots entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes gesetzlich geregelt werden. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass Betriebsratsmitglieder nicht geringer bezahlt werden als vergleichbare Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung.

Neues Beschäftigungsdatenschutzgesetz

Ein neues Beschäftigungsdatenschutzgesetz, für das bereits Eckpunkte vorliegen, soll über die Überwachung und Kontrolle von Beschäftigten am Arbeitsplatz, die Datenverarbeitung im Betrieb und auch den Datentransfer innerhalb eines Konzerns regeln. Bei Verstößen sollen Verwertungsverbote greifen.

Besonders praxisrelevant: Reduzierung der Schriftformerfordernisse

Bundesjustizminister Marco Buschmann will die Wirtschaft von unnötiger Bürokratie entlasten. In einem neuen Nachweisgesetz sollen Arbeitgeber von der Verpflichtung zum Abschluss eines Arbeitsvertrages in Schriftform entbunden werden und stattdessen die elektronische Form wählen können. Dies soll auch für die Erteilung von Arbeitszeugnissen und den Nachweis von Beschäftigungszeiten gelten.

Regelung der Familienstartzeit ist überfällig:

Der Start des zum 01.01.2024 geplanten Familienstartzeitgesetzes hat sich noch einmal verschoben, soll aber noch in der ersten Jahreshälfte 2024 umgesetzt werden. Danach erhalten abhängig Beschäftigte einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Dauer von 10 Arbeitstagen nach der Geburt eines Kindes. Diese Freistellung gilt auch für Alleinerziehende.

Nach EU-Recht hätte ein entsprechendes Gesetz bereits Mitte 2022 in Kraft treten müssen. Wegen Versäumung dieser Frist hat die EU gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Digitalserviceact

Der Digitalserviceact (DSA) gilt ab 17.02.2024 in der gesamten EU als unmittelbar geltendes Recht!

Das Gesetz soll einen besseren Schutz der Nutzer und der Grundrechte im Internet bewirken und statuiert EU-weit einheitliche Transparenz- und Rechenschaftspflichten. Der DSA regelt in erster Linie die Pflichten derjenigen digitalen Dienste, die als Vermittler fungieren und Verbrauchern den Zugang zu Waren, Dienstleistungen und Inhalten ermöglichen.

DSA enthält folgende Regelungen:

  • Einführung EU-weit gleicher Mechanismen zur Meldung illegaler Online-Inhalte
  • Einführung spezialisierter sogenannter vertrauenswürdiger Hinweisgeber
  • Regelungen zur Bekämpfung von Betrügern auf Online-Märkten, u. a. durch neue Möglichkeiten der Nachverfolgung von Verkäufern
  • höhere Transparenz für die User durch klarere Informationen über verwendete AGB und über Algorithmen, die für Empfehlungen verwendet werden (Rankings)
  • Anfechtungsrecht der User hinsichtlich der Entscheidung der Plattform und
  • verbesserter Schutz für Minderjährige auf sämtlichen Plattformen

Darüber hinaus gibt es erweiterte Beschwerdemöglichkeiten für User. Eine außergerichtliche Streitbeilegung im Fall einer Beschwerde kann verlangt werden. Für User besonders wichtig ist die Einräumung eines Anspruchs auf Ersatz jeglichen Schadens, der ihnen aufgrund einer Verletzung der Vorschriften des DSA entsteht (individueller Schadensersatzanspruch). Darüber hinaus hat die Kommission das Recht, in schwerwiegenden Fällen Geldbußen in Höhe von bis zu 6 %des gesamten Jahresumsatzes eines Unternehmens zu verhängen.

Verbraucherrechte

Hier weise ich auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausdrücklich hin. Dieses Gesetz ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten und regelt das Weiterbetreiben funktionierender Öl- und Gasheizungen und deren Reparatur und ab 2045 neue Heizungsanlagen, die nicht mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden können.

Es gilt eine Übergangsfrist für die Wärmeplanung der Kommunen von 5 Jahren. Kleine Kommunen haben bis zum 30.06.2028 Zeit.

Ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz absehbar, gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Übergangsfrist von bis 10 Jahren, in der übergangsweise mit fossilen Energien geheizt werden darf. Außerdem existiert generell eine Befreiungsmöglichkeit in Härtefällen (Alter über 80 Jahre, Sozialhilfeempfänger).

Für den Austausch einer herkömmlichen Heizung stellt der Bund Fördermittel bis zu 70 % der Investitionssumme, höchstens 21.000,00 EUR, bereit. Die Grundförderung für den Tausch beträgt 30 % der Kosten. Darüber hinaus gibt es Sonderförderungen. Vermieter können im Übrigen die Kosten für einen Tausch nach gesetzlich festgelegten Maßstäben auf die Mieter umlegen. Steuerlich können die Kosten ebenfalls geltend gemacht werden.

Pfandpflichten für Verbraucher

Durch Änderung des Verpackungsgesetzes wurde die Pfandpflicht zum Jahreswechsel ausgeweitet. Einwegflaschen aus Kunststoff, die Milchflaschen aus Kunststoff, die Milch- und Milchmixgetränke enthalten, sind künftig pfandpflichtig. Dies wird sich auf den Preis aller Voraussicht nach auswirken.

Steuer- und Sozialrecht

Erhöhte Regelsätze beim Bürgergeld

Die Regelsätze beim Bürgergeld sind ab 01.01.2024 gestiegen (z. B. für Paare von 912,00 EUR auf 1.012,00 EUR, für Jugendliche auf 471,00 EUR). Auch die Unterstützungsleistung für den Schuldbedarf von Kindern und Jugendlichen wurde erhöht.

Erhöhte Freibeträge

Der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer wurde zum 01.01.2024 von bisher 10.908,00 EUR auf künftig 11.604,00 EUR angehoben, bei Verheirateten auf 23.203,00 EUR. Der Kinderfreibetrag stieg zum 01.01.2024 auf 6.384,00 EUR je Kind. Getrenntlebende Eltern erhalten jeweils den halben Freibetrag.

Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen wird angeboten und an den Grundfreibetrag von 11.604,00 EUR gekoppelt.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskostenpauschale liegt 2024 bei 1.230,00 EUR! Der Rentenversicherungshöchstbetrag versicherungspflichtiger Arbeitnehmer liegt 2024 bei 1.404,30 EUR (1.385,70 EUR ost). Dei Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung erhöht sich auf 62.100,00 EUR brutto jährlich.

Änderung für Familien

Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle deutlich erhöht

Die Unterhaltssätze für Kinder getrenntlebender Eltern nach der Düsseldorfer Tabelle wurden zum 01.01.2024 deutlich erhöht. Der Mindestunterhalt ist gestiegen und beträgt beispielsweise für volljährige Kinder mindestens 689,00 EUR monatlich. Auch der notwendige Eigenbedarf, der dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss, wurde angehoben. Dieser steigt für Erwerbstätige z. B. auf 1.450,00 EUR monatlich.

Elterngeld

Beim Elterngeld wird gespart. Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld wird schrittweise abgesenkt. Ab 01.04.2024 liegt die Grenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Geburten für Paare bei 200.000,00 EUR.

Zum 01.04.2025 sinkt die Einkommensgrenze nochmals auf 175.000,00 EUR für Paare.

Partnermonate

Zu den Partnermonaten ist darauf hinzuweisen, dass künftig nur noch einen Monat parallel von beiden Elternteilen genommen werden kann. Dies ist nur während des ersten Lebensjahres des Kindes möglich.

Kinderkrankengeld

Die Gesamtzahl der Ausfalltage pro Elternteil beträgt 35 Arbeitstage. Das Kinderkrankengeld wird bei Erkrankung bis zum 12. Lebensjahr gezahlt.

Darüber hinaus: Der Kinderreisepass ist abgeschafft! Der Kinderreisepass wird nicht mehr ausgestellt. Seit dem 01.01.2024 wird der Kinderreisepass durch den regulären, elektronischen Reisepass ersetzt.

Auf die weiteren familienrechtlichen Änderungen für 2024 weise ich nur hin. Hierzu sollten Sie bei Fragen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen (Abstammungsrecht, Unterhaltspflicht eines mitbetreuenden Elternteils, Reform des Namensrechts, Co- Mutterschaft).

Förderung Elektromobilität

Die Prämien für den Kauf von E-Autos wurden in 2023 bereits deutlich reduziert. Ab 01.01.2024 ist die Förderung nunmehr komplett entfallen.

Zum Strafrecht:

Der Bundesminister der Justiz hat ein sogenanntes Eckpunktepapier zur Modernisierung des Strafrechtes vorgelegt. Folgende wichtige Änderungen stehen an:

  1. Die Strafbarkeit bei Unfallflucht soll entfallen. Künftig soll es nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein.
  2. Die Beförderungserschleichung wird als Straftatbestand ebenfalls gestrichen und nur noch als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
  3. Die Spezialvorschrift des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer soll gestrichen werden. Diese Taten sind bereits durch die übrigen Raubtatbestände erfasst.
  4. Tötungsdelikte gemäß § 21 f. StGB sollen neu erfasst und von der nationalsozialistischen Tätertypenlehre entschlackt werden.
  5. Die Strafbarkeit der verbotenen Prostitution soll aufgehoben werden. Verstöße gegen Sperrbezirksverordnungen gelten nur noch als Ordnungswidrigkeit.

Diese Neuerungen im Strafrecht werde ich verfolgen und - soweit dies für Sie von Interesse sein könnte - aktuell darauf hinweisen.

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