Willkommen in der
Kanzlei Dr. jur. Manfred Kappuhne

Ich bin ein überregional bekannter, wirtschaftsberatender Anwalt und Notar a. D. mit regionaler und überregionaler Mandantschaft und überwiegend für die mittelständische Wirtschaft als Anwalt tätig.
 
Ich berate und betreue meine Mandanten auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts, insbesondere des Gesellschaftsrechts, des Vertrags- und Handelsrechts, des Erbrechtes, des Steuerrechts, des Bank- und Kreditrechtes, des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechtes sowie des gewerblichen Rechtsschutzes, des Markenrechts und des Kartellrechtes.
 
Als Rechtsanwalt und Notar a. D. kann ich Ihnen mein spezielles know-how, meine Erfahrungen und qualifizierte Dienstleistungen/Beratungsleistungen  - ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Spezialisten - auf  einem hohen Leistungsniveau anbieten. 
 
Die Erreichung Ihrer persönlichen und  wirtschaftlichen Ziele ist meine Aufgabe und mein Anliegen und mein Anspruch an mich!
 

Aktuelles

17.03.2022, Coronabedingte Betriebsschließungen
Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass coronabedingte Betriebsschließungen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes nicht zu einem Entschädigungsanspruch führen.
18.03.2022, Reiseveranstalter/Beweislast für Entschädigungshöhe
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren veröffentlichten Entscheidungen festgestellt, dass ein Reiseveranstalter für die konkrete Höhe bestehender Entschädigungsansprüche die Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer zivilprozessualen Auseinandersetzung hat!
02.03.2022, Architektenhonorar: Alt- und Neuverträge
Hierzu hat der Europäische Gerichtshof entschieden und festgestellt, dass nationale Gerichte die europarechtswidrigen Mindestsätze der HOAI 2013 zwischen Privatpersonen grundsätzlich weiter anwenden dürfen.
02.02.2022, Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
Ende Juni 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet mit der Maßgabe, dass die Änderungen zum 01. Januar 2024 in Kraft treten werden.

Von diesem Änderungsgesetz sind insbesondere betroffen: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG). Betroffen sind damit insbesondere mittelständisch geprägte Unternehmen!

Das MoPeG stellt die größte Reform des Personengesellschaftsrechts seit Jahrzehnten dar, die zum Teil seit Beginn des 20. Jahrhunderts geltenden, gesellschaftsrechtlichen Regelungen werden nunmehr modernisiert und unter Berücksichtigung der Praxis und der Rechtsprechung angepasst. Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, Personengesellschaftsrecht grundlegend zu modernisieren und eine Angleichung der kodifizierten Regelungen an Rechtsprechung und Fortentwicklung durch die Praxis zu erreichen.

Nachfolgend möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über die zahlreichen, bevorstehenden Änderungen und zum Handlungsbedarf geben.
20.01.2022, Schadensersatzansprüche gegen den GmbH-Geschäftsführer
Das Oberlandesgericht Naumburg hat sich in einem Berufungsverfahren mit Urteil vom 29. April 2021 (Az. 2 U 91/20) mit der Frage der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Geschäftsführer befasst und zu Recht auf folgendes hingewiesen:

Kontakt

Kanzlei Dr. jur. Manfred Kappuhne Rechtsanwalt und Notar a. D.

Bahnhofstraße 10 (direkt gegenüber dem Eingang des Amtsgerichtes)
37154 Northeim
Deutschland

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Ich weise unter Berücksichtigung der neuen DSGVO insbesondere auf die datenschutz-rechtlichen Bestimmungen und datenschutzrechtlichen Hinweise auf dieser Homepage hin. Über das Kontaktformular können Sie mich jederzeit erreichen und mir Ihre Nachrichten (ggf. Widersprüche) zukommen lassen.
 

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