Aktuelles

An dieser Stelle finden Sie aktuelle Rechts-News rund um das Thema Recht , Gesetzgebung  und Rechtsprechung sowie aktuelle Informationen zu meiner Kanzlei.

20.01.2022, Schadensersatzansprüche gegen den GmbH-Geschäftsführer

Über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Geschäftsführer ent-scheidet die Gesellschafterversammlung. Es handelt sich hierbei um Ansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung als oberstes Organ der Gesellschaft hat über die Geltendmachung und eine etwaige Klage zu entscheiden (§ 43 Abs. 2, § 46 Nr. 8 alt. 1 GmbHG). Ohne einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss fehlt der Gesellschaft die Klagebefugnis!

Für den Inhalt des Gesellschafterbeschlusses weise ich darauf hin, dass dieser konkret regeln muss, um welches Fehlverhalten es geht und ob in diesem Zusammenhang gegen den Geschäftsführer vorgegangen werden soll und welche Maßnahmen gegen ihn eingeleitet werden sollen.

Zu beachten ist ferner, dass die Satzung das Beschlusserfordernis abbedingen kann.

Die Gesellschafter haben ferner die Möglichkeit, die Entscheidung auf andere Gremien oder Personen, z. B. Aufsichtsrat, Beirat oder Gesellschafterausschuss, zu übertragen. Die Übertragungskompetenz der Gesellschafter geht soweit, dass eine Gesellschafterversammlung gem. § 46 Nr. 8 alt. 2 GmbHG Prozessvertreter bestellen kann. Dies kann ein bestimmter Gesellschafter oder ein anderer, nicht betroffener Geschäftsführer sowie ein gesellschaftsfremder Dritter (z. B. Rechtsanwalt) sein.

Ich empfehle, in solchen Fällen vor Einleitung etwaiger Maßnahmen, rechtlichen Rat einzuholen und mit einem im Gesellschaftsrecht erfahrenen Anwalt die Vorgehensweise und die erforderlichen Schritte zu besprechen und abzustimmen.

Diese Webseite verwendet Cookies

Unsere Webseite verwendet Cookies. Einige von ihnen sind essenziell, um Inhalte zu personalisieren und die grundlegende Funktionalität unserer Website zu gewährleisten. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.