Gütestelle

Seit dem 13. August 2003 bin ich, Dr. jur. Manfred Kappuhne, Vorsteher der staatlich anerkannten und siegelführenden Gütestelle im Sinne von § 794 ZPO in Niedersachsen  und übernehme die Mediation und insbesondere die Moderation zur Streitschlichtung.

Was ist eine Gütestelle?

In einem klar strukturierten Verfahren mit Hilfe eines neutralen Dritten gemeinsam mit dem Konflikt-Partner eine eigene, verbindliche Lösung zu schaffen, ist das Ziel der Schlichtung, der Mediation sowie anderer ADR-Verfahren (Alternative-Dispute-Resolution). Es gibt vielfältige Möglichkeiten, Konflikte auch ohne staatliche Gerichte zu lösen. Je nach Verfahrensweite und Rechtsgebiete werden sie mit unertschiedlichen Begriffen bezeichnet.  

Ob Sie die Vorteile einer Schlichtung nutzen wollen oder nicht, können Sie grundsätzlich frei entscheiden. Auch können Sie zwischen den verschiedenen Schlichtungsverfahren frei wählen. Allerdings können sämtliche Schlichtungsverfahren nur dann durchgeführt werden, wenn Sie sich mit Ihrem Gegner darauf verständigen.

Verfahren vor anerkannten Gütestellen

Das Verfahren vor einer anerkannten Gütestelle weist zwei Besonderheiten auf:

  1. Bereits durch die Geldendmachung eines Anspruchs bei der Gütestelle wird die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. BGB gehemmt;
  2. Aus Vergleichen, die vor einer Gütestelle geschlossen wurden, kann gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden;

Die Zwangsvollstreckung findet ferner statt:

Aus Vergleichen, die zwischen den Parteien oder zwischen einer Partei und einem Dritten zur Beilegung des Rechtsstreits seinem ganzen Umfang nach oder in Betreff eines Teiles des Streitgegenstandes vor einem deutschen Gericht oder vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütstelle abgeschlossen sind, sowie aus Vergleichen, die gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 zu richterlichem Protokoll genommen sind.

Falls Sie interessiert sind, stelle ich Ihnen meine GÜTEORDNUNG gern zur Verfügung.

Weitere Schlichtungsverfahren gibt es: 

  • Verfahren bei gemeindlichen Schiedsleuten
  • Verfahren vor branchen- und berufsbezogenen Schlichtungsstellen
  • Mediation
  • Verfahren bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten
  • Sonstige Möglichkeiten außergerichtliche Konfliktbeilegung 

Verfahrens- und Güteordnungen:

Die Verfahrens- und Güteordnungen stehen Ihnen unter den folgenden Links zur verfügung.

HINWEIS:

Die Adresse der Gütestelle ist ab 01. 12. 2022 
Bahnhofstraße 10
(ggü dem Amtsgericht Northeim)
37154 Northeim

 

 

 

 

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